1. Art 3 Abs 1 InfoRL 2001/29/EG ist dahin auszulegen, dass "öffentliche Wiedergabe" grds auch die Vermietung von Apartments, welche mit Fernsehgeräten mit Zimmerantennen ausgestattet sind, die den Empfang von Rundfunksendungen ermöglichen, umfasst.
1. Art 3 Abs 1 InfoRL 2001/29/EG ist dahin auszulegen, dass "öffentliche Wiedergabe" grds auch die Vermietung von Apartments, welche mit Fernsehgeräten mit Zimmerantennen ausgestattet sind, die den Empfang von Rundfunksendungen ermöglichen, umfasst.