Die Kündigung eines Projektmitarbeiters einer Universität setzt nicht voraus, dass die Finanzierung des Projekts endet, sondern kann auch erfolgen, wenn die Finanzierung des betreffenden Mitarbeiters nicht mehr erfolgt.
9 Ob A 101/23b
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Die Kündigung eines Projektmitarbeiters einer Universität setzt nicht voraus, dass die Finanzierung des Projekts endet, sondern kann auch erfolgen, wenn die Finanzierung des betreffenden Mitarbeiters nicht mehr erfolgt.
9 Ob A 101/23b
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