Der OGH setzt in seiner jüngeren Rsp seine strenge Linie hinsichtlich der Zulässigkeit von Klauseln in Mietverträgen mit Verbrauchern fort. Die Rsp ist für die Praxis von besonderer Bedeutung, da sie bei einer Vielzahl von Mietverträgen wirtschaftlich zentrale Elemente wie zB Wertsicherungsklauseln gefährdet, unwirksam zu sein.
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