Jüngst hatte der OGH in zwei Fällen die Wirksamkeit von Mediationsklauseln zu beurteilen und diese verneint. Es wurden dabei Mindestvoraussetzungen formuliert, die in den Vertragswerken, die vor Erlass dieser Entscheidungen errichtet wurden, nicht berücksichtigt werden konnten und wegen deren (unberechtigter) Strenge in dieser Form auch nicht vorhersehbar waren. In der Folge werden diese Anforderungen diskutiert und auf die ergänzende Funktion der VIAC-Mediation Rules hingewiesen, die zur Effektivität von Mediationsklauseln beitragen.