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Betreiberin einer App für Wander- und Radrouten als mittelbare Störerin

New Technologies & DigitalisierungRechtsprechungJudikaturBarbara Kucharecolex 2024/211ecolex 2024, 370 - 372 Heft 4 v. 10.4.2024

1. Für den unberechtigten Eingriff in das Eigentumsrecht nach § 523 ABGB haftet neben dem unmittelbaren Störer auch derjenige, der den Eingriff veranlasst hat, den unerlaubten Zustand aufrecht hält oder sonst von ihm Abhilfe zu erwarten ist.

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