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Zur nachträglichen Heilung verbotener Einlagenrückgewähr

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2024/188ecolex 2024, 323 - 326 Heft 4 v. 10.4.2024

1. Die Erwirtschaftung nachträglicher Gewinne führt nicht zur Heilung einer verbotenen Einlagenrückgewähr. Kapitalmaßnahmen, wie eine Kapitalerhöhung oder -herabsetzung, sind für den Rückforderungsanspruch der Ges grds ebenso wenig von Bedeutung.

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