1. Für die Frage der Vertrauenswürdigkeit des RA kommt es darauf an, ob das gesamte berufliche und charakterliche Verhalten geeignet ist, Vertrauen in die korrekte Berufsausübung zu erwecken. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen.
1. Für die Frage der Vertrauenswürdigkeit des RA kommt es darauf an, ob das gesamte berufliche und charakterliche Verhalten geeignet ist, Vertrauen in die korrekte Berufsausübung zu erwecken. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen.