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Abgasskandal: Haftung der Motorherstellerin?

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNatascha Brandstätterecolex 2024/125ecolex 2024, 235 Heft 3 v. 6.3.2024

1. Eine Gleichstellung von Fahrzeug- und Motorenherstellerin in Haftungsfragen folgt weder aus einem Vergleich mit der zur Schutzgesetzverletzung nach dem GSpG ergangenen Rsp noch aus dem Umstand, dass die Bekl 100%ige Gesellschafterin der Fahrzeugherstellerin sei.

2. Die deliktische Haftung aus der vom EuGH beurteilten Schutzgesetzverletzung wegen des Vorhandenseins einer unzulässigen Abschalteinrichtung trifft nur den Fahrzeughersteller.

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