Das im Juli 2023 ergangene Urteil (FN ) stellt klar, dass der in der FDI-ScreeningVO etablierte Kooperationsmechanismus - außer bei Umgehungskonstruktionen - (FN ) nicht auf indirekte Erwerbsvorgänge anzuwenden ist, bei denen der direkte Erwerber eine in der Union ansässige juristische Person ist. Die EK evaluiert gegenwärtig diesen und weitere Umstände, welche den Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in Europa bilden. Als Grundlage für die Bewertung durch die EK dienen zahlreiche in den letzten Jahren vorgenommene Initiativen. Der Beitrag gibt den aktuellen Stand der regulatorischen Dynamik in der Investitionskontrolle wieder und benennt konkrete Punkte, welche die Diskussion über und Inhalte der Novellierung der FDI-ScreeningVO prägen werden.