Nach nun mehr als drei Jahren der Anwendbarkeit des InvKG lichten sich zunehmend Unklarheiten in der Anwendung dieses jungen Instruments. Die Beurteilung, ob eine Investition in den Anwendungsbereich des InvKG fällt, bleibt aber komplex. Während die ersten Monate des InvKG von der Pandemie und den daraus resultierenden Versorgungsthemen geprägt waren, fächert sich der Schutzfokus zunehmend auf verschiedene Aspekte der Europäischen Strategie für wirtschaftliche Sicherheit auf. Das macht das InvKG und dessen Anwendungsbereich zu einer lebendigen Materie. Einhergehend mit dem weiten Aufgriff, den das BMAW in seiner Verwaltungspraxis dem InvKG verleiht, ergeben sich für die Rechtsanwender schwierige Fragen, wann eine Genehmigung einzuholen ist. Diese Checkliste soll als Leitfaden für die Prüfung der Genehmigungspflicht gem InvKG dienen.