Am 13. 6. 2024 wurde der schon mit großer Spannung erwartete EU-Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz als Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht. Drei Jahre und mehrere Überarbeitungen nach dem ersten Kommissionsvorschlag später sind die Meinungen über dieses Opus magnum - 123 Seiten, 180 Erwägungsgründe, 113 Artikel - noch immer kontrovers. Während der Unionsgesetzgeber für sich beansprucht, eine Verordnung geschaffen zu haben, die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für KI-Anbieter und KI-Anwender bringt und Europa eine Vorreiterrolle in der KI-Entwicklung verschaffen wird, meinen Stakeholder, dass mit diesem Gesetz eine Hürde geschaffen wurde, die Innovation verhindert, nicht zukunftstauglich ist, und außerdem, wie so manch anderer EU-Rechtsakt, mangels Verständlichkeit und Praxistauglichkeit einem Vollzugsdefizit zum Opfer fallen wird.