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Highlights und Pain Points aus dem "KI-Gesetz" (Teil I)

New Technologies & DigitalisierungBeitragAufsatzSonja Düragerecolex 2024/513ecolex 2024, 898 - 902 Heft 10 v. 11.10.2024

Am 13. 6. 2024 wurde der schon mit großer Spannung erwartete EU-Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz als Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht. Drei Jahre und mehrere Überarbeitungen nach dem ersten Kommissionsvorschlag später sind die Meinungen über dieses Opus magnum - 123 Seiten, 180 Erwägungsgründe, 113 Artikel - noch immer kontrovers. Während der Unionsgesetzgeber für sich beansprucht, eine Verordnung geschaffen zu haben, die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für KI-Anbieter und KI-Anwender bringt und Europa eine Vorreiterrolle in der KI-Entwicklung verschaffen wird, meinen Stakeholder, dass mit diesem Gesetz eine Hürde geschaffen wurde, die Innovation verhindert, nicht zukunftstauglich ist, und außerdem, wie so manch anderer EU-Rechtsakt, mangels Verständlichkeit und Praxistauglichkeit einem Vollzugsdefizit zum Opfer fallen wird.

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