Art 15 Nr 5 iVm Art 16 Nr 5 EuGVVO ist dahin auszulegen, dass ein Schiffskaskoversicherungsvertrag über ein Sportboot, das nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet wird, nicht unter diesen Art 15 Nr 5 fällt.
C-352/21
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Art 15 Nr 5 iVm Art 16 Nr 5 EuGVVO ist dahin auszulegen, dass ein Schiffskaskoversicherungsvertrag über ein Sportboot, das nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet wird, nicht unter diesen Art 15 Nr 5 fällt.
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