In der Entscheidung (FN ) hat sich der EuGH erstmals mit dem Verhältnis der Ansprüche auf tägliche Ruhezeit (Art 3 ArbeitszeitRL) und wöchentliche Ruhezeit (Art 5 ArbeitszeitRL) auseinandergesetzt. Das ungarische Recht im Ausgangsverfahren sieht - ähnlich wie das österreichische Recht - im Vergleich zu den Mindestvorschriften der ArbeitszeitRL günstigere Regelungen der wöchentlichen Ruhezeit vor und regelt den Zusammenhang von täglicher Ruhezeit und wöchentlicher Ruhezeit nicht ausdrücklich. Im Folgenden werden daher diese Entscheidung und ihre möglichen Auswirkungen einer näheren Betrachtung unterzogen.