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Qualifikation als "gestreckter Versicherungsfall" in der Betriebsunterbrechungsversicherung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturThomas Ratkaecolex 2023/174ecolex 2023, 312 - 313 Heft 4 v. 18.4.2023

1. Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung handelt es sich um eine Sachversicherung, bei der der Betrieb, nicht die Person des Betriebsinhabers versichert ist. Versicherungsobjekt ist der Betrieb, wie er vom Versicherungsnehmer üblicherweise geführt wird. Objekt der Betriebsunterbrechungsversicherung ist nicht nur der "technische" Betrieb, sondern das Unternehmen als wirtschaftliche Einheit.

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