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Legalservitut zur Ausführung einer Wasseranlage?

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2023/668ecolex 2023, 1082 Heft 12 v. 12.12.2023

Eine Duldungsverpflichtung nach § 72 Abs 1 WRG 1959 ist zu verneinen, wenn die Durchführung des Vorhabens unter Verwendung von Eigengrund möglich ist. Ein Vergleich der Kosten und Risiken dieser Variante mit jener im Falle der begehrten Inanspruchnahme fremden Grundes ist hierfür nicht erforderlich.

Ra 2021/07/0106

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