Durch die OmnibusRL der Europäischen Union zur Modernisierung des Verbraucherschutzrechts erhält das Preisangabenrecht eine eigene Vorgabe bei Preisreduktionen von Waren. Diese Verpflichtung zur Angabe des vorherigen niedrigsten Verkaufspreises im Zeitraum von 30 Tagen wirft einige offene Fragen auf.
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