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Zur Übertragung von vinkulierten Namensaktien - Ersatzerwerbernominierung

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturArno Zimmermannecolex 2022/492ecolex 2022, 721 - 723 Heft 9 v. 12.9.2022

1. Sieht die Satzung für die Zustimmung zur Veräußerung von vinkulierten Aktien die Zuständigkeit der Hauptversammlung vor, so bedarf es auch für die Nominierung eines Ersatzerwerbers gem § 62 Abs 3 letzter Satz AktG der entsprechenden Zustimmung der Hauptversammlung.

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