Das österreichische Gruppenbesteuerungsregime gestattet es einer beschränkt steuerpflichtigen Gesellschaft nur dann die Gruppenträgerfunktion zu übernehmen, wenn sie über eine eingetragene Zweigniederlassung im Inland verfügt. Diese Voraussetzung wurde bereits seit Einführung der Gruppenbesteuerung im Jahr 2005 kritisiert, wobei sich die Kritik mit der Entscheidung des EuGH im Jahr 2014 nochmals deutlich intensivierte. Es verstößt demnach nämlich gegen die Niederlassungsfreiheit, wenn die Ergebniskonsolidierung von Schwestergesellschaften nur mit einer inländischen Muttergesellschaft bzw bei Bestehen einer Zweigniederlassung einer ausländischen Muttergesellschaft ermöglicht wird. Wie bereits im Fall der "Sandwichkonstellation" gemäß der Rs nahm der österreichische Gesetzgeber keine Anpassung des Gesetzeswortlautes des § 9 KStG vor. Nun hatte das BFG Gelegenheit, sich mit der Fragestellung zu befassen, ob das Unionsrecht eine horizontale Unternehmensgruppenbildung verlangt. Dieser Beitrag befasst sich mit den unionsrechtlichen Hintergründen der Entscheidung und setzt sich mit ihren potentiell erheblichen Folgen für das österreichische Gruppenbesteuerungsregime auseinander. (FN )