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Vorkaufsrecht: Wortlaut im Kaufvertrag weicht von Einlösungsangebot ab

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturChristina Buchleitnerecolex 2022/412ecolex 2022, 608 Heft 8 v. 10.8.2022

1. Ein gehöriges Einlösungsangebot hat detaillierte Angaben auch zu "Nebenbedingungen" zu enthalten, worunter ua auch Gewährleistungsbestimmungen zu verstehen sind.

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