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Eigentumswohnung mit hohem Heizwärmebedarf: Wann liegt ein Mangel vor?

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturChristina Buchleitnerecolex 2022/409ecolex 2022, 606 Heft 8 v. 10.8.2022

1. Ein Mangel der Eigentumswohnung in Bezug auf den tatsächlichen Heizwärmebedarf läge nur vor, wenn der Verkäufer dem Käufer einen bestimmten, tatsächlich nicht vorhandenen Wert durch seine Angaben (allenfalls auch nur im Prospekt) zugesichert hätte. Die Auslegung des BerG, dass keine Zusicherung bestimmter Energiewerte vorliegt, wenn die Parteien bei den Vertragsverhandlungen nicht über Energiewerte oder Energieeffizienz gesprochen haben, sondern lediglich über Nachfrage nach einem Energieausweis die Auskunft erteilt wurde, dass dieser "noch in Arbeit" sei und nachgereicht werde, in den Unterlagen zur Wohnung nichts zum Heizwärmebedarf enthalten war, sondern vielmehr steht fest, dass sich die - irrtümlich beim Verfassen der Anzeige aus einem Energieausweis des Altbestands 2013 übernommenen - unzutreffenden Angaben über den Energiewert auf die gesamte Anlage gerade nicht auf einzelne Wohnungen und damit auch nicht auf das erworbene Objekt bezogen, ist nicht korrekturbedürftig.

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