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Geltendmachung von Eventualkündigungen

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturWolfgang Mazalecolex 2022/389ecolex 2022, 558 Heft 7 v. 14.7.2022

Die Unwirksamkeit von Eventualkündigungen muss unverzüglich erfolgen; die Aufgriffsobliegenheit ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.

9 Ob A 28/22s

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