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Bauherrenmodell: Eine oder zwei GesbRs?

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturSebastian Aschl, Johannes Reich-Rohrwigecolex 2022/377ecolex 2022, 542 Heft 7 v. 14.7.2022

Es ist eine Frage des Einzelfalls, ob eine oder mehrere Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) vorliegen. Leistet ein Gesellschafter Sacheinlagen für eine "Vorgründungs-GesbR", kann er sich diese nicht auf seine zu leistende Kapitaleinlage für eine zwischenzeitlich neugegründete GesbR anrechnen lassen.

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