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Tschin bleibt Gin

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturRoland Vesenmayerecolex 2022/382ecolex 2022, 548 Heft 7 v. 14.7.2022

Für die Wortmarke TSCHIN besteht hinsichtlich Gin fehlende Unterscheidungskraft und hinsichtlich alkoholfreier Getränke sowie alkoholhaltiger Getränke, die nicht Gin enthalten, eine Täuschungseignung.

33 R 126/21y

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