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Zulässige Verweigerung der Auszahlung bei Nachweis der fehlenden materiellen Berechtigung über ein Kleinbetragssparbuch durch die Bank

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturDominik Pranklecolex 2022/365ecolex 2022, 531 Heft 7 v. 14.7.2022

1. Sparbücher, deren Guthabensstand weniger als Euro 15.000,- beträgt, die nicht auf einen Namen lauten und mit einem Losungswort versehen sind ("Kleinbetragssparbücher"), sind Inhaberpapiere. Sie werden grds durch Übergabe und Mitteilung des Losungswortes ins Eigentum des Übernehmers übertragen. Das Kreditinstitut darf gem § 32 Abs 4 Z 1 BWG an den identifizierten (§ 6 Abs 1 Z 1 FM-GwG) Vorleger der Sparurkunde gegen Nennung des korrekten Losungswortes leisten.

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