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Zur Haftung des Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Gläubiger des Geschäftsherrn

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNatascha Brandstätterecolex 2022/358ecolex 2022, 527 Heft 7 v. 14.7.2022

1. Eine Haftung des Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Gläubiger des Geschäftsherrn bloß wegen Verletzung der Pflichten aus dem Schuldverhältnis (hier: Auswahl unzureichend dimensionierter Dämmplatten bzw Unterlassung der in diesem Zusammenhang erforderlichen statischen Berechnungen) kommt nicht in Betracht.

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