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Zur Verrechnung von Kosten des Rauchfangkehrers und der Schädlingsbekämpfung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturPhilipp Staudiglecolex 2022/362ecolex 2022, 529 Heft 7 v. 14.7.2022

1. § 21 MRG enthält einen Katalog der auf die Gesamtliegenschaft bezogenen Aufwendungen des Vermieters, die der Vermieter als Betriebskosten in der in § 21 Abs 3 bis 5 MRG geregelten Weise auf die Mieter eines Hauses überwälzen darf. Diese darin enthaltene Aufzählung an Betriebskostenpositionen ist abschließend (taxativ); eine zu Lasten des Mieters gehende extensive Gesetzesauslegung ist ausgeschlossen.

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