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Urheberrecht, Programmanalyse und Dekompilierungen - unbegangenes Terrain Zu EuGH 6. 10. 2021, C-13/20, Top System

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtBeitragAufsatzAlexander Pabstecolex 2022/323ecolex 2022, 467 - 470 Heft 6 v. 10.6.2022

Der EuGH bejahte kürzlich die Zulässigkeit der Dekompilierung im Rahmen der Fehlerbeseitigung und verneinte eine Anwendbarkeit des Regimes nach Art 6 SoftwareRL. Die Entscheidung hat wesentliche Auswirkungen auf das Verständnis und die Reichweite des urheberrechtlichen Schutzes von Software.

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