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MV-Kasse haftet nicht für unrichtige Beitragsnachweise

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturWolfgang Mazalecolex 2022/334ecolex 2022, 478 - 479 Heft 6 v. 10.6.2022

§ 27 Abs 8 BMSVG normiert eine Vorleistungspflicht zu Lasten der KV-Träger. Der Auszahlungsbetrag im System Abfertigung "neu" richtet sich nach den Pauschalüberweisungen des KV-Trägers und den der MV-Kasse übermittelten Beitragsnachweisen.

8 Ob A 96/21g

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