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Unfallversicherung: Verbrennungen bei Fußbad

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturArlinda Berishaecolex 2022/306ecolex 2022, 446 Heft 6 v. 10.6.2022

1. Nach Art 6.1. AUVB 2011 liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

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