Erstmals im März 2022 wurde in Folge des Ukraine-Konflikts die Durchführung der MassenzustromRL 2001/55/EG auf europäischer Ebene beschlossen und in Österreich umgesetzt. Für anerkannte Vertriebene bedeutet dies insb einen vorübergehenden Aufenthaltstitel sowie den Zugang zur Krankenversicherung und zum österreichischen Arbeitsmarkt. Dieser Beitrag beleuchtet die relevanten fremdenrechtlichen und arbeitsrechtlichen Inhalte der normativen nationalen Umsetzungsschritte und gibt Anhaltspunkte für die Praxis vor der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses.