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Das beihilferechtliche Durchführungsverbot als Schutzgesetz - Frankfurt-Hahn als Vorbild für Österreich?

Zivil- und UnternehmensrechtBeitragAufsatzChristoph Kölblecolex 2022/233ecolex 2022, 350 - 352 Heft 5 v. 9.5.2022

Das beihilferechtliche Durchführungsverbot verbietet es dem Beihilfegeber, eine beihilferelevante (anmeldepflichtige) Maßnahme ohne Anmeldung bei der Kommission durchzuführen. Wird dagegen verstoßen, stehen dem Wettbewerber Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche zu. Der Beitrag untersucht die Frage, ob das beihilferechtliche Durchführungsverbot gem Art 108 Abs 3 AEUV als Schutzgesetz iSd § 1311 Satz 2 ABGB qualifiziert und die Rsp des BGH auf das österreichische Recht umgelegt werden kann.. (FN )

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