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Handy um "Euro 0,-" darf nicht Euro 240,- kosten

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturBernhard Tonningerecolex 2022/266ecolex 2022, 387 - 388 Heft 5 v. 9.5.2022

1. UWG Anh Z 20 untersagt als Teil der sog schwarzen Liste die Beschreibung eines Produkts als "gratis", "umsonst", "kostenfrei" oder ähnlich, obwohl der Umworbene weitergehende Kosten als die Kosten zu tragen hat, die im Rahmen des Eingehens auf die Geschäftspraktik und für die Abholung oder Lieferung der Ware unvermeidbar sind.

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