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Ordnungsgemäße Organbesetzung als Aufgabe einer Wassergenossenschaft

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2022/225ecolex 2022, 331 - 332 Heft 4 v. 8.4.2022

1. Die Besetzung der Genossenschaftsorgane in der im WRG 1959 und - darauf aufbauend - in der Satzung vorgesehenen Form durch Willensbildung der Mitglieder ist Voraussetzung für das Funktionieren einer Wassergenossenschaft und gehört daher zu ihren Aufgaben iSd § 85 Abs 2 WRG 1959.

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