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Zur Zulässigkeit der Verrechnung von Betriebskosten im Teilanwendungsbereich des MRG

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturPhilipp Staudiglecolex 2022/177ecolex 2022, 272 - 273 Heft 4 v. 8.4.2022

1. Außerhalb des Vollanwendungsbereichs des MRG bestimmt sich die Verpflichtung des Mieters zur Tragung der Betriebskosten nach der im Mietvertrag getroffenen Vereinbarung.

2. Regelt der Mietvertrag die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten nicht ausdrücklich, gelten in der Regel die in §§ 21-24 MRG aufgezählten Betriebskosten als vereinbart.

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