In der Rs EuGH C-263/20, entscheidet der EuGH, dass eine erhebliche Vorverlegung eines Fluges als "Annullierung" iSd VO (EU) 261/2004 (FN ) qualifiziert werden kann. Darüber hinaus trifft das Luftfahrtunternehmen die Unterrichtungspflicht, auch wenn der Flug über eine Online-Plattform gebucht wurde.
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