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Dienstbarkeit bei Aufhebung der Eigentümeridentität

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturYannic Dullerecolex 2022/83ecolex 2022, 132 Heft 2 v. 23.2.2022

1. Solange Eigentümeridentität besteht, kommt die Begründung einer Dienstbarkeit (einer sog "Eigentümerdienstbarkeit") nicht in Betracht. Mangels Rechtsbesitz an einer fremden Sache kann auch die Ersitzung der Dienstbarkeit nicht beginnen.

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