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Schutzgesetzverletzung: Kein strenger Beweis der Kausalität, aber auch keine Beweislastumkehr

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNikolas Rauniggecolex 2022/79ecolex 2022, 130 Heft 2 v. 23.2.2022

1. Der Pflichtenkatalog des BauKG stellt sich als Schutzgesetz zugunsten der AN - iSd § 1311 ABGB - dar, weil mit ihm den Gefahren begegnet werden soll, die aufgrund der gleichzeitigen oder aufeinanderfolgenden Tätigkeit von AN verschiedener Unternehmen infolge fehlender oder fehlerhafter Einrichtungen oder Sicherheitsvorkehrungen eines anderen auf der Baustelle tätigen Unternehmers entstehen.

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