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Zur schadenersatzrechtlichen Vorteilsanrechnung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturLjubica Mrvoševićecolex 2022/623ecolex 2022, 965 Heft 12 v. 13.12.2022

1. Die Frage der Vorteilsanrechnung betrifft die Berechnung der Schadenshöhe, es geht daher nicht um die Frage des Anspruchsgrundes oder einer Gegenforderung. Grundsätzlich setzt die Vorteilsanrechnung eine subjektiv-konkrete Schadensberechnung voraus, weil es bei objektiv-abstrakter Berechnung unerheblich ist, ob der Geschädigte die Sache nach Eintritt des Schadens veräußert und welchen Erlös er dadurch erzielt hat. Bei objektiv-abstrakter Schadensberechnung ist ein Vorteil nur dann anrechenbar, wenn er am beschädigten Gut selbst entstanden ist.

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