In Umsetzung der RL (EU) 2019/1937 zum Schutz von Whistleblowern sieht der Entwurf zum geplanten HinweisgeberInnenschutzgesetz neben der Verpflichtung zur Einrichtung von Meldestellen auch jene zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit eingelangten Hinweisen vor. Während die geplanten Regelungen etliche - insbesondere arbeits- sowie datenschutzrechtliche - Fragen aufwerfen, ist auch das Verhältnis des neuen Hinweisgeberschutzes zu allfällig eingerichteten Compliance-Management-Systemen zu klären.