Die Nichtbenutzung einer Marke kann bis zur Klärung der Rechtslage in Bezug auf eine konfliktträchtige ältere Marke gerechtfertigt sein.
4 Ob 72/22z
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Die Nichtbenutzung einer Marke kann bis zur Klärung der Rechtslage in Bezug auf eine konfliktträchtige ältere Marke gerechtfertigt sein.
4 Ob 72/22z
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