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Nichtbenutzung bis zur Klärung der Rechtslage?

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturAntonia Hirsch, Michael Wollerecolex 2022/547ecolex 2022, 820 - 821 Heft 10 v. 12.10.2022

Die Nichtbenutzung einer Marke kann bis zur Klärung der Rechtslage in Bezug auf eine konfliktträchtige ältere Marke gerechtfertigt sein.

4 Ob 72/22z

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