1. Eine nach englischem Recht gegründete Limited mit Verwaltungssitz in Österreich, die bisher nach unionsrechtlichen Vorgaben als eigenständiger Rechtsträger anzuerkennen war, deren Anerkennungsgrundlage aber durch den BREXIT weggefallen ist, ist nach österr Gesellschafterstatut nunmehr als Gesellschaft bürgerlichen Rechts anzusehen.