In den Rs (C-178/20) und (C-190/20) befasst sich der EuGH mit dem Verkauf und der Werbung von Arzneimitteln. Einerseits konkretisiert der EuGH die Voraussetzungen für den Vertrieb rezeptfreier Arzneimittel in anderen MS nach der ArzneimittelRL, (FN ) andererseits stellt der EuGH fest, dass bestimmte Werbeaktionen für den Verkauf von Arzneimitteln unionsrechtlich nicht harmonisiert sind.
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