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Zur internationalen Zuständigkeit nach Art 4 EuErbVO

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturPepita Fallmannecolex 2021/540ecolex 2021, 836 Heft 9 v. 15.9.2021

Ein krankheitsbedingter Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat muss auch dann nicht zwingend zur Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts führen, wenn er über längere Zeit anhält. Entscheidend ist, ob die engen und beständigen Beziehungen zum bisherigen Aufenthaltsstaat aufrecht bleiben.

2 Ob 48/21d

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