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Zum Rücktritt des Verbrauchers bei einer Immobilienveranlagung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturLjubica Mrvoševićecolex 2021/528ecolex 2021, 821 - 822 Heft 9 v. 15.9.2021

1. Gem § 14 Z 3 KMG aF (vor der Novelle BGBl I 2019/62) ist dem Anleger einer Veranlagung in Immobilien der Erwerb der Veranlagung in schriftlicher Form zu bestätigen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Merkmale der Veranlagung, insb deren Gegenwert und die Rechtsstellung des Anlegers sowie das Publikationsorgan und das Datum der Veröffentlichung des Prospekts, zu enthalten.

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