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Prätorischer Räumungsvergleich ist auch gegenüber Afterbestandnehmer wirksam und vollstreckbar

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturLeonie Liebenweinecolex 2021/477ecolex 2021, 739 Heft 8 v. 12.8.2021

1. § 568 ZPO ordnet an, dass ein - infolge Auflösung eines Bestandvertrags über einen Gegenstand nach § 560 ZPO - gegen den Bestandnehmer erwirkter Räumungstitel auch gegenüber dem Afterbestandnehmer (Unterbestandnehmer) wirksam und vollstreckbar ist. Die Anordnung des § 568 ZPO gilt auch für den prätorischen Räumungsvergleich.

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