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Die Vertrauensschadenversicherung nach § 23 Abs 6 RAO - zugleich eine Besprechung von OGH 1 Ob 137/20h

Zivil- und UnternehmensrechtBeitragAufsatzChiara Schurichecolex 2021/332ecolex 2021, 522 - 526 Heft 6 v. 15.6.2021

In einer kürzlich ergangenen E befasste sich der OGH mit den rechtlichen Implikationen, die aus einer Veruntreuung durch einen Rechtsanwalt (RA) bei Abwicklung einer Treuhandschaft resultieren. Im Gegensatz zu früheren E, die meist die Gefahrtragung zwischen den treugeberischen Parteien erörterten, (FN ) befasste sich das vorliegende Judikat mit der Haftung der Rechtsanwaltskammer (RAK) wegen Verletzung ihrer Pflichten nach § 23 Abs 6 RAO. Besonderes Augenmerk lag auf Fragen iZm der von der RAK abzuschließenden Vertrauensschadenversicherung.

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