Die Zwischenschaltung hybrider Personengesellschaften ist eine in der Praxis immer wieder vorzufindende Konstruktion, welche wiederholt Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen war. Der VwGH befasste sich kürzlich mit der Gewinnausschüttung einer österr GmbH an eine hybride slowakische Personengesellschaft, deren Gesellschafterin eine in Österreich ansässige natürliche Person war. Das Erk gibt Anlass, sich mit der Quellensteuerbefreiung bei hybriden Personengesellschaften - am Beispiel der slowakischen "komanditná spoločnost" - zu befassen und die Thematik im Lichte der missbräuchlichen Gestaltung näher zu analysieren.