Der Arbeitsvertrag unterscheidet sich vom freien Dienstvertrag durch die persönliche Abhängigkeit des AN vom AG, das heißt die Unterworfenheit des AN unter die funktionelle Autorität des AG.
9 Ob A 43/20v
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Der Arbeitsvertrag unterscheidet sich vom freien Dienstvertrag durch die persönliche Abhängigkeit des AN vom AG, das heißt die Unterworfenheit des AN unter die funktionelle Autorität des AG.
9 Ob A 43/20v
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