Keine Verletzung im Recht auf ein faires Verfahren betreffend den Widerspruch Dritter bei der Exszindierungsklage nach der Exekutionsordnung aufgrund mehrerer Rechtsschutzmöglichkeiten und insb der Möglichkeit der Aufschiebung der Exekution zugunsten eines Unterbestandnehmers durch Leistung einer Sicherheit.
G 299/2020