Konzernstrukturen mit immateriellen Wirtschaftsgütern wie Markenrechten führen seit jeher zu interessanten Fragestellungen in Wissenschaft und Praxis. Zumeist wurden diese iZm der steuerlichen Angemessenheit von Lizenzgebühren diskutiert. (FN ) Die vorgelagerte Frage der Zurechnung immaterieller Werte (FN ) ist aber mindestens ebenso entscheidend. (FN ) Der VwGH hat sich nun dazu in einem viel beachteten Erk v 27. 11. 2020 (FN ) geäußert. Der Beitrag versucht, Schlussfolgerungen aus der neuen VwGH-Rsp für die praktische Anwendung der konzerninternen Verrechnung iZm immateriellen Werten zu ziehen.